Der Abschluss einer Versicherungspolice für Kraftfahrzeuge ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Gesetz „Ley de Ordenación y Supervisión de Seguros privados (Gesetz zur Reglementierung und Überwachung von Privatversicherern), (Gesetz 30/1995) und die Bestimmungen zur persönlichen Haftpflicht- bzw.
Verkehrshaftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge (königl. Erlass 7/2001) schreiben die Verpflichtung fest, dergemäß jeder Halter eines Motorfahrzeuges eine Haftpflichtversicherung abschließen muss. Bei Verstößen gegen diese Pflicht sieht der Gesetzgeber drastische Strafen vor.
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hinsichtlich der Deckungsleistungen, als auch der Tarife an, die sich den
Bedürfnissen ihrer Kunden jederzeit anpassen.
Unser Prämientarif berücksichtigt alle persönlichen Faktoren des Fahrers, der
gewöhnlich das zu versichernde Fahrzeug führt, wie sein Alter, das Alter seines
Führerscheins, Geschlecht und Wohnsitz.Dadurch können die Kosten für Ihre Fahrzeugversicherung Ihren persönlichen
Umständen angepasst werden.