> Bebauungsversicherung mit zehnjähriger Gewährleistung
Das neue Gesetz (LOE – Ley de ordenación de la Edificación/Regulierungsgesetz für die Baubranche) regelt die Vorgänge auf Baustellen und schreibt die Haftung der an der Bauausführung beteiligten Parteien (Bauträger, Bauunternehmer, Ingenieure und sonstige Beschäftigte) genau fest. Diese sind dazu verpflichtet, bestimmte Versicherungen abzuschließen.
Sie sind vor möglichen Materialschäden aufgrund von Baumängeln oder baulichen Defekten ebenso zu schützen, wie die Käufer und zwar für eine Dauer von 10 Jahren nach Fertigstellung der jeweiligen Bauten.